EU-Richtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

„Energy Performance of Buildings Directive“ (EPBD)
(EU-Richtlinie 2002/91/EG)

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Inhalt

  1. Ausgangssituation
  2. Historie „Von der ersten Wärmeschutzverordnung zur Energieeinsparverordnung“
  3. Ziele der EU-Richtlinie EPBD
  4. Vorleistungen für die Umsetzung
  5. Aktivitäten zur Umsetzung im Jahr 2005

1. Ausgangssituation

Zum 03. Januar 2006 muss die EU-Richtlinie 2002/91/EG „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (Energy Performance of Buildings Directive - EPBD) vom 16. Dezember 2002 in den EU-Mitgliedsländern und somit in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden. Mit dem Umsetzen der Richtlinie werden für den Gebäudebestand Energieausweise verpflichtend.
Für Nichtwohngebäude wird eine „ganzheitliche“ Betrachtung des Energiebedarfs für Beheizung, Beleuchtung und Kühlung/Klimatisierung vorgesehen. Die gemeinsame Bewertung von Gebäudehülle und Anlagentechnik für Beheizung, Beleuchtung und Kühlung ist auf den Primärenergiebedarf ausgerichtet.
Zur Umsetzung ist es erforderlich, dass im Jahr 2005 Gesetze, Verordnungen und Normen novelliert werden müssen. Dies bedeutet für die am Markt tätigen Unternehmen und Ingenieurbüros eine Umstellung auf die neuen Erfordernisse und ein Bedarf an umfangreicher Weiterbildung.

2. Historie „Von der ersten Wärmeschutzverordnung zur Energieeinsparverordnung“

Das „Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden“ (Energieeinsparungsgesetz – EnEG) von 1976 forderte einen „energiesparenden Wärmeschutz“ bei neu zu errichtenden Gebäuden und Anforderungen an „Heizungs- und raumlufttechnische Anlagen“ und „Brauchwasseranlagen“ und deren Betrieb.
Auf Grundlage dieses Energieeinsparungsgesetzes traten 1977 die erste Wärmeschutzverordnung und 1978 die erste Heizungsanlagenverordnung in Kraft. Die Anforderung der WSVO 77 beschränkte sich auf die Einhaltung von Mindestwerten für den Wärmedurchgangskoeffizienten der Gebäudehülle.
Mit Novellierung der Wärmeschutzverordnung im Jahr 1984 blieb das Beurteilungsverfahren erhalten, lediglich die Grenzwerte wurden verschärft.
Eine wesentliche Neuerung brachte die Novellierung der Wärmeschutzverordnung mit sich, die im Jahr 1995 in Kraft trat. Der Jahresheizwärmebedarf wurde als Nachweisgröße eingeführt. Zusätzlich zum Transmissionswärmebedarf wurde der Lüftungswärmebedarf in die Betrachtung der Verluste eines Gebäudes mit einbezogen. Die erzielbaren solaren und internen Wärmegewinne gehen in die Jahresbilanz des Energiebedarfs eines Gebäudes mit ein.
Mit Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 erfolgte eine Zusammenführung der „Wärmeschutzverordnung“ mit der „Heizungsanlagenverordnung“. Eine ganzheitlichere Betrachtung des Energiebedarfs eines Gebäudes für Beheizung und Trinkwarmwassererzeugung ist damit gegeben. Zusätzlich wurde für die Energieerzeugung der Bezug auf Primärenergie eingeführt.
Zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung wurde in dieser auf ein umfangreiches Normenwerk verwiesen.
Ende 2004 trat eine Novelle der Energieeinsparverordnung in Kraft, die jedoch vor allem redaktionelle Änderungen und Verweise auf neue Normen mit sich brachte.
Für den Gebäudebestand werden in der EnEV Anforderungen bei der Änderung von Gebäuden gestellt. In begrenztem Umfang werden auch Nachrüstungverpflichtungen im Gebäudebestand gefordert.
Bisher erfolgt mit der Energieeinsparverordnung schon ansatzweise eine „ganzheitliche“ Methode mit der gemeinsamen Bewertung von Gebäudehülle und Anlagentechnik für Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die auf den Primärenergiebedarf ausgerichtet ist. Mit Umsetzung der EU-Richtlinie wird dies ausgeweitet mit der Betrachtung des Energiebedarfs für Beleuchtung und Kühlung/Klimatisierung. Auch wird der Gebäudebestand verstärkt betrachtet mit verpflichtender Einführung des Energieausweises.

3. Ziele der EU-Richtlinie EPBD

Die Ziele der EU- Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ können wie folgt zusammengefasst werden:
  • Umsetzung des Kyoto-Protokolls
  • Umweltschutz
  • Rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen
  • Energieverbrauch gering halten
  • Sicherung der Energieversorgung
Um diese Ziele zu erreichen wird folgendes Vorgehen mit der Richtlinie festgesetzt:
  • Ganzheitliche Bilanzierung des Energiebedarfs von Gebäuden (Heizung, Warmwasser, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung)
  • Mindestanforderungen für neue Gebäude
  • Mindestanforderungen bei größerer Renovierung bestehender Gebäude
  • Energieeffizienzklassen als Gütesiegel für Wohnungen und Gebäude
  • Erstellung von Energieausweisen (Alt- und Neubau) bei Bau, Verkauf, Vermietung
  • Gebäude mit großem Publikumsverkehr als Vorbild den Ausweis an gut sichtbarer Stelle anbringen
  • Die EPBD gibt die Rahmenbedingungen für die Berechnungsmethoden vor. Berechnungsmethoden und die Anforderungsniveaus werden auf nationaler/regionaler Ebene festgelegt.
  • Regelmäßige Inspektion von Heizkesseln und Klimaanlagen

4. Vorleistungen für die Umsetzung

Als Vorleistung für die Umsetzung der EU-Richtlinie wurden unterschiedliche Pilotstudien durchgeführt. In einer dieser Pilotstudien (PROMENLAB: Promotion of energy labelling for existing buildings) wurden in sechs unterschiedlichen Ländern Energiepässe entwickelt. Diese können auf der Homepage des irischen Projektpartners unter http://www.nicer.ie/promenlab.html eingesehen werden.
In Deutschland wurde von der dena (Deutsche Energieagentur) der sogenannte „dena-Feldversuch“ durchgeführt. In diesem Feldversuch sollte der zuvor schon entwickelte „dena-Energiepass“ getestet und evaluiert werden. Von der dena wurde bisher nur eine Zusammenfassung der Ergebnisse veröffentlicht. Ein detaillierter Endbericht liegt laut dena nicht vor.
Zusammengefasst ergab der Feldversuch, bei dem über 4000 Energiepässe erstellt wurden, nach Angaben der dena:
  • Der Energiepass erzielt eine hohe Marktakzeptanz
  • Der Energiepass bewirkt Impulse für Investitionen
  • Vom Endverbraucher werden beide Varianten des Energiepasses (siehe Abbildung) verstanden und akzeptiert
  • Der Energiepass ist kosteneffizient. Laut dena wurden mehr als 65% der Energiepässe nach dem ausführlichen Verfahren für unter 300,- Euro erstellt.

Es wurden zwei Varianten des Energiepasslabels getestet:

Energiepasslabel Variante 1 Energiepasslabel Variante 2

5. Umsetzung im Jahr 2005

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie sind Änderungen von Gesetzen, Verordnungen und Normen notwendig.
Auf europäischer Ebene bildet das sogenannte „Umbrella document“ hierzu die Grundlage. In 5 „TCs“ (Technical Comitees) wurden 31 „work items“ definiert, die sich mit der Bearbeitung und Neuentwicklung von ca. 40 Normen beschäftigen.
In Deutschland wurde zur Umsetzung die DIN V 18599 entwickelt, die mit 10 Teilen, 2 Beiblättern und dem Verweis auf weitere EN-Normen das Berechnungsverfahren regelt. Bis Ende Juli 2005 sind bisher 5 Teile dieser Norm erschienen. Die weiteren Teile sollen laut Angaben des DIN im August 2005 erscheinen. Diese Norm wird Grundlage für zukünftige Berechnungen nach EnEV 2006 für Nichtwohngebäude sein. Für Wohngebäude wird das bisherige Berechnungsverfahren voraussichtlich beibehalten.
Zur Umsetzung der EU-Richtlinie soll in Deutschland über die Novellierung der Energieeinsparverordnung EnEV 2004 zur EnEV 2006 erfolgen. Grundlage der Energieeinsparverordnung ist das Energieeinspargesetz. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie musste deshalb auch das Energieeinspargesetz novelliert werden, da hier die Einbeziehung der Beleuchtung und Klimatisierung bisher nicht verankert war. Auch die Verpflichtung zur Erstellung von Energiepässen wurde in das Energieeinspargesetz übernommen. Der Bundesrat hat am 08.07.2005 der Änderung des Energieeinspargesetzes zugestimmt.
Der Referentenentwurf zur Novelle der Energieeinsparverordnung soll im Herbst 2005 erscheinen. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass die endgültige Umsetzung der EnEV 2006 erst Mitte bis Ende 2006 erfolgt.

6. Aktivitäten der EOR im Jahr 2005

Im Rahmen eines Projektes der EOR erfolgt die Aufarbeitung der EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“, um Informations- und Schulungsveranstaltungen der Akteure in Rheinland-Pfalz durchzuführen. In diesem Rahmen wurde bisher ein halbtägiges Seminar erarbeitet, welches auch schon an zwei Terminen zusammen mit der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz im Juli 2005 durchgeführt wurde. Inhalte des Seminars sind die Themen, die in diesem Newsletter auch kurz zusammengefasst sind:
  • Zusammenfassung der Ziele und Grundlagen der EPBD
  • Voraussetzungen für die Umsetzung der EPBD
  • aktuelle Änderungen von Gesetzen, Verordnungen, Normen
  • bisheriger Stand zum Energiepass im Gebäudebestand
  • Ergebnisse des dena-Feldversuchs
  • bisheriger Stand neuer Normen
Im weiteren Verlauf des Projektes wird ein ganztägiges Schulungs-Seminar erarbeitet, welches voraussichtlich im November/Dezember 2005 durchgeführt werden kann. Inhalte dieses Seminars sollen sein:
  • Änderungen der EnEV 2006 gegenüber der EnEV 2004
  • Neuerungen der Berechnungs- und Bewertungsverfahren
  • DIN V 18599
  • Berechnungs- und Bewertungsverfahren für Beleuchtung
  • Berechnungs- und Bewertungsverfahren für Kühlung/Klimatisierung

Weiterhin werden im Laufe des Jahres 2005 in Form weiterer „Extra-Newsletter“ Informationen an alle Interessierten erfolgen.

Dr. Karl-Heinz Dahlem , Rodenbach, den 17.08.2005