Sondernewsletter 01/2006

Vom 03. Februar 2006

Pilotprojekt Energieeinsparung in Wohngebäuden

und Förderinitiative
Wohnen, Umwelt, Wachstum

Das Rheinland-Pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau setzt das am 01. Oktober 2005 gestartete Pilotprojekt „Energieeinsparung in Wohngebäuden“ fort.
Im Rahmen der EffizienzOffensive Altbau soll die Initiative Sanierungsmaßnahmen in Altbauten weiterhin fördern.

Gefördert werden Maßnahmen zur Reduzierung des Endenergiebedarfs für Beheizung und Warmwassererwärmung von Bestandsgebäuden. Anträge können gestellt werden für selbst genutzte und vermietete Wohngebäude in Rheinland-Pfalz, die bis einschließlich 1978 fertig gestellt wurden.

Antragsberechtigte sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts als Eigentümer von Wohngebäuden. Die Förderung wird unabhängig vom Einkommen gewährt.

Förderfähig sind Maßnahmen zur Wärmedämmung, Austausch von Fenstern sowie Investitionen zur Wärmeversorgung einschließlich der Warmwasserversorgung. Fördervoraussetzung ist allerdings eine Reduzierung des Endenergiebedarfs um mindestens 30% gegenüber dem Ist-Zustand. Die zu erwartende Energieeinsparung ist durch einen hierfür zugelassenen Sachverständigen zu bestätigen. Im Rahmen dieses Programms zählen als zugelassenen Sachverständige die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannten Energieberater, Absolventen der Lehrgänge der Handwerkskammern zum geprüften „Gebäudeenergieberater/in (HWK)“ sowie nach Landesrecht berechtigte Personen für die Aufstellung/Prüfung der Nachweise nach der Energieeinsparverordnung.

Zuwendungen werden nur für solche Vorhaben gewährt, mit deren Durchführung bei Zustellung des Bewilligungsbescheides noch nicht begonnen worden ist. Als Beginn des Vorhabens gelten besonders der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Leistungs- oder Lieferungsvertrages sowie die Aufnahme von Eigenarbeiten, nicht hingegen die Erteilung von vorbereitenden Planungsaufträgen sowie die Beauftragung von Sachverständigen.

Der Zuwendungsempfänger muss die Gewähr dafür bieten, dass das Vorhaben entsprechend den Antragsunterlagen in Rheinland-Pfalz durchgeführt wird. Die Höhe der Förderung beträgt 100 EUR pro 1000 kWh jährlich erwarteter Energieeinsparung bei mindestens 1000 EUR, höchstens jedoch 4000 EUR, zuzüglich 150 EUR für die Bestätigung des anerkannten Sachverständigen (Energieberater).

Außerdem starten die Bundesregierung und die KfW Förderbank ein optimiertes CO2-Gebäudesanierungsprogramm und die gemeinsame Förderinitiative „Wohnen, Umwelt, Wachstum“. Hierbei werden die bisherigen Kreditkonditionen für energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden verbessert.
Weitere Informationen finden Sie unter hier.

Eine Kombination der Förderbeträge des „Pilotprojekt Energieeinsparung in Wohngebäuden“ mit den KfW-Mitteln, sowie mit anderen öffentlichen Mitteln ist möglich. Mit Ausnahme der Mittel aus dem Modernisierungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz. Die Summe der öffentlichen Mittel darf die Aufwendungen nicht übersteigen.
Zuständige Behörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (Bewilligungsbehörde).

Anträge auf Gewährung der Zuschüsse sind an die

EOR
EffizienzOffensive Energie
Rheinland-Pfalz e.V.
An der TU Kaiserslautern
Erwin-Schrödinger-Straße, Geb. 14/270
67663 Kaiserslautern

unter Verwendung des dort erhältliche Vordrucks zu richten. Antragsformulare sind hier abrufbar oder werden gegen einen frankierten Rückumschlag zugesandt. Der Antrag muss die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten.

Die Zuwendung wird nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises sowie Abschluss der Sanierungsmaßnahmen in einer Summe ausgezahlt.

Für weitere Fragen steht Montag bis Donnerstag von 11:00 – 12:00 Uhr eine Telefon-Hotline der EOR zum Förderprogramm bereit:

Telefon: 0631 / 342 88 444
E-Mail: altbau-förderung@eor.de

Artikel aus Wochenblatt Kaiserslautern vom 01.02.2006:

Artikel Wochenblatt Kaiserslautern

Redaktion:

Dipl.-Ing. Christina Lang

Fragen und Anregungen gerne an
newsletter(at)eor.de