Förderprogramm für Dachsanierung + Photovoltaik
Gefördert werden Wohngebäude, bei denen Schrägdach, Flachdach und/oder oberste Geschossdecke energetisch saniert werden bei zusätzlicher Installation einer Photovoltaikanlage.
Die zu erreichende Dämmstärke ist tabellarisch aus den Antragunterlagen bzw. der Förderrichtlinie zu ermitteln, die Photovoltaikanlage muss eine Leistung von mindestens 5 kWp erbringen.
Förderhöhe:
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 1.500 € je Gebäude.
Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Die Zuschüsse werden nach Fertigstellung und der Vorlage einer Fachunternehmererklärung ausgezahlt.


