Förderprogramm für hochenergieeffiziente Neubauten
Gefördert werden Wohngebäude als neu errichtete Energiegewinn- oder Passivhäuser (Effizienzhaus 55).
Förderhöhen:
Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser: 50 € je m² Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche, maximal 5.000 € je Objekt
Mehrfamilienhäuser: 25 € je m² Wohn- bzw.beheizter Nutzfläche, maximal 2.500 € je Wohnung und höchstens 25.000 € pro Objekt.
Auch Nichtwohngebäude können gefördert werden:
Für Nichtwohngebäude legt die Bewilligungsbehörde nach Einzelfallprüfung einen Zuschuss in Anlehnung an die für Wohngebäude geregelten Fördersätze fest. Vom Antragsteller sind dazu konkrete Angaben zu den geplanten Energieeffizienzmaßnahmen und zu voraussichtlichen Mehrkosten gegenüber einer konventionellen Lösung zu machen.
Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Die Zuschüsse werden nach Baufertigstellung und der Vorlage eines erfolgreichen Qualitätstests, dem sog. „Luftdichtigkeitstest“ (BlowerDoor-Test), ausgezahlt.
Innovative Lösungen
Bei besonders innovativen Konzepten für Wohngebäude auch auf Basis heute verfügbarer aber noch wenig verbreiteter Technik können festgelegte Zuschläge gewährt werden.Die maximale Förderung einschließlich der Grundförderung beträgt bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern bis zu 10.000 Euro pro Objekt, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 5.000 Euro pro Wohnung und höchstens 50.000 Euro pro Objekt.
| Innovationsbonus Neubauten | Förderhöhe |
|---|---|
| Energieeffiziente Wärmepumpe, JAZ ≥ 4,7 | 5.000 € |
| Solarthermieanlage, zählt bei mindestens 50 % Deckung des Wärmebedarfs durch solare Strahlungsenergie in Kombination mit einer PV-Anlage als Innovation | 5.000 € |



