Der Prämiengutschein

Für Weiterbildungsinteressierte, die nicht mehr als 25.600 € (bzw. 51.200 € für gemeinsam Veranlagte) / Jahr zu versteuerndes Einkommen vorweisen können, übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. In einer Prämienberatung prüfen geschulte Beraterinnen und Berater die individuellen Voraussetzungen der Interessierten und geben den Prämiengutschein aus. Die EOR nimmt Bildungsprämien-Gutscheine an, sofern Sie  

  • eine Beratung bei einer Beratungsstelle erhalten haben,
  • die Förderkriterien erfüllt sind und
  • die EOR als Weiterbildungsträger auf dem Bildungsgutschein vermerkt wurde.

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Nähere Informationen bspw. zu Förderkriterien erhalten Sie unter: www.bildungspraemie.info


ACHTUNG:
Bitte beantragen Sie den Bildungsprämien-Gutschein VOR einer Anmeldung zum Seminar, da dieser ansonsten NICHT angenommen und eingelöst werden kann.